Wir wollen
Antworten:
und stellen Sachstandsfragen an unsere Abgeordneten/ Repräsentanten im Sinne des Artikels 17 GG
unter Beachtung des Art. 19 GG. (Zitiergebot)
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen
Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Art. 19.2.GG
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz
allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das
Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Folgende
Sachstandsfragen wurden gestellt oder sind in Arbeit - Beispiel:
-Krieg oder Frieden? Sollen wir kriegstüchtig oder verteidigungsfähig werden?
-Sollen Frauen in den "Krieg" ziehen und ihre Kinder in Gefahr bringen?
-Die
Feindstaatenklausel wurde als obsolet erklärt.
Anfrage an die Konsulate mit der Bitte um Löschung.
-Wie ist der Stand bei der Aufarbeitung der Corona-Missstände?
-War der Art. 23 GG (alte Fassung) zur Wende 1990 normiert?
Die
Aufarbeitung der Antworten erfolgt gemäß Art. 18 GG über Antrag an das
Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof.
Solltest Du selbst Fragen an unsere Abgeordneten in Land und Bund haben,
so sende uns eine Nachricht.
Klick hier oder kontakt@remonstrieren.de
Habe Mut, es ist nicht nur Dein Recht, sondern auch Pflicht!
Es ist Dein Grundrecht.
Art. 19.2 GG
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.